Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Eine Genossenschaft hat gesetzlich vorgeschrieben drei Organe, die eine gewisse Gewaltenteilung im Unternehmen gewährleisten.

 

Der Vorstand

leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.

 

 

Der Aufsichtsrat

überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und bestellt hauptamtliche Mitglieder des Vorstands.

Wir haben vereinbart, dass unser Aufsichtsrat aus mindestens drei, höchstens sechs Personen besteht. Ein amtierender Gemeinderat sowie ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erhalten einen festen Platz im Aufsichtsrat.

 

 

Die Generalversammlung

wählt den Aufsichtsrat und ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, stellt den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Gewinnverwendung. Sie beschließt alle wichtigen, die Genossenschaft betreffenden Fragen. Die Generalversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Genossenschaft zusammen und tagt ordentlich einmal im Jahr.

 

 

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